Infos zum Strom vom EW Goldbach-Hösbach
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Zusammensetzung Strompreis

Ihr Strompreis – Informationen und Wissenswertes!

Der Strompreis für einen Haushaltskunden setzt sich im Wesentlichen aus drei Preiskomponenten zusammen:

  • Beschaffung und Vertrieb
  • Netzentgelte
  • Steuern und Abgaben

Netzentgelte

Das sind alle Kosten, die für die Durchleitung des Stroms vom Erzeuger bis zum Verbraucher anfallen. Die zunehmende Förderung von Ökostrom stellt die Stromnetze vor große technische Herausforderungen – etwa um den stark schwankenden Stromfluss aus Wind- und Sonnenenergie auszugleichen oder um den im Norden produzierten Strom aus Windenergie nach West- und Süddeutschland zu verteilen. Dazu ist ein Ausbau der Stromnetze erforderlich. Die damit verbunden Kosten für den Netzausbau werden in Form der staatlich regulierten Netzentgelte von den Netzbetreibern erhoben. Diese Kosten sind von uns nicht beeinflussbar.

Steuern und Abgaben

Ein wesentlicher Kostenfaktor Ihres Strompreises sind mittlerweile Steuern und Abgaben. Machten diese 1999 noch rund 30 % aus, sind es heute über 50 %.

  • EEG-Umlage:
    Ob Windparkbetreiber oder Privathaushalt mit Solarzellen auf dem Dach: Wer Strom aus erneuerbarer Energie produziert und ins Netz einspeist, wird gefördert. Um Anreize zu schaffen, sind Anlagenbetreibern die Vergütungssätze ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) von staatlicher Seite für 20 Jahre garantiert.
    Zweck dieses Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, fossile Energieressourcen zu schonen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu fördern. Seit 01.07.2022 beträgt die Umlage 0,00 Ct/kWh.
  • KWKG-Umlage:
    Mit dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz werden die Modernisierung und der Neubau von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die Unterstützung der Markteinführung der Brennstoffzelle sowie die Förderung des Neu- und Ausbaus von Wärmenetzen, in die Wärme aus KWK-Anlagen eingespeist wird, gefördert. Die Kosten werden mittels der KWKG-Umlage weitergegeben. Diese beträgt 0,275 ct/kWh.
  • § 19-StromNEV-Umlage:
    Unternehmen mit einem hohen Stromverbrauch (über 10 Mio. kWh) können von der Zahlung der Netzentgelte befreit werden. Als Ausgleich wurde die § 19-StromNEV-Umlage eingeführt. Diese beträgt 0,403 ct/kWh.
  • Offshore-Netzumlage:
    Um den Ausbau der Offshore-Windenergie zu beschleunigen und die hohen Investitions-risiken beim Ausbau von Windkraftanlagen finanziell abzusichern, gibt es die Offshore-Netzumlage. Sie beträgt 0,656 ct/kWh.
  • §18 Abs.1 AbschaltVO: Umlage für abschaltbare Lasten
    Nach der Verordnung sollen stromintensive Betriebe eine Vergütung von den Netzbetreibern dafür erhalten, wenn sie kurzfristig abgeschaltet oder gedrosselt werden, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Diese wird in Form der Umlage an alle Stromverbraucher in Deutschland weitergeben und beträgt 0,003 ct/kWh (netto). Seit dem Lieferjahr 2023 wird sie nicht mehr erhoben.

Weitere Steuern und Abgaben sind die Stromsteuer in Höhe von 2,05 ct/kWh sowie die Konzessionsabgabe in Höhe von 1,32 - 2,39 ct/kWh je nach Tarif und Einwohnerzahl der Gemeinde.
Zuletzt fallen noch 19 % Mehrwertsteuer auf den Gesamtnettorechnungsbetrag inkl. aller Steuern, Abgaben und Umlagen an.

Staatliche Steuern, Abgaben und Umlagen auf den Strompreis im Überblick:

Grafik Zusammensetzung des Strompreises