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Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach GmbH & Co. KG

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Richtig ablesen

Mindestens einmal im Jahr müssen Strom-, Gas- und Wasserzähler abgelesen werden. Aber wie und wo macht man das eigentlich? Wir haben auf dieser Seite die wichtigsten Informationen rund um das Thema „richtig ablesen“ für Sie zusammengefasst.

Die Zählerstände werden nicht nur zur Abrechnung Ihres Energieverbrauchs benötigt, sondern auch, um die Netzentgeltkosten abzurechnen. Als Ihr Netzbetreiber übermitteln wir automatisch den abgelesenen Zählerstand an Ihren Lieferanten. Dabei kann es vorkommen, dass der Zeitraum des Netzbetreibers nicht mit dem Abrechnungszeitraum des Lieferanten übereinstimmt. Das liegt daran, dass der Ablesezeitpunkt des Lieferanten sich nach dem Beginn des Liefervertrages richtet. Daher kann es zu doppelten Ablesungen kommen.

Erhalten wir von Ihnen keinen Zählerstand, dann sind wir dazu berechtigt, den Verbrauch auf Basis der Vorjahreswerte zu schätzen.

In den Ortsteilen Unterafferbach, Feldkahl und Rottenberg ist die FWS für die Wasserlieferung zuständig und rechnet die Wassergebühren mit Ihnen ab. Wir als E-WERK sind von den Marktgemeinden Goldbach und Hösbach beauftragt worden, die Abwassergebühren mit Ihnen abzurechnen. Daher sollten die Stände sowohl dem Zweckverband als auch dem E-WERK gemeldet werden, damit die entsprechenden Gebühren abgerechnet werden können.

EWG - analogen Stromzähler korrekt ablesen

EWG - digitalen Stromzähler mit Kommastelle korrekt ablesen

EWG - digitalen Stromzähler ohne Kommastelle korrekt ablesen

EWG - Wasserzähler korrekt ablesen

EWG - Gaszähler korrekt ablesen

Stromzähler

EWG - Zähler korrekt ablesen

Stromzähler

EWG - Zähler korrekt ablesen

Stromzähler

EWG - Zähler korrekt ablesen

Stromzähler

EWG - Zähler korrekt ablesen

Stromzähler

EWG - Zähler korrekt ablesen

Stromzähler

EWG - Zähler korrekt ablesen

Wasserzähler

EWG - Zähler korrekt ablesen

Gaszähler

EWG - Zähler korrekt ablesen

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