Richtig ablesen
Mindestens einmal im Jahr müssen Strom-, Gas- und Wasserzähler abgelesen werden. Aber wie und wo macht man das eigentlich? Wir haben auf dieser Seite die wichtigsten Informationen rund um das Thema „richtig ablesen“ für Sie zusammengefasst.
Die Zählerstände werden nicht nur zur Abrechnung Ihres Energieverbrauchs benötigt, sondern auch, um die Netzentgeltkosten abzurechnen. Als Ihr
Netzbetreiber übermitteln wir automatisch den abgelesenen Zählerstand an Ihren Lieferanten. Dabei kann es vorkommen, dass der Zeitraum des
Netzbetreibers nicht mit dem Abrechnungszeitraum des Lieferanten übereinstimmt. Das liegt daran, dass der Ablesezeitpunkt des Lieferanten sich
nach dem Beginn des Liefervertrages richtet. Daher kann es zu doppelten Ablesungen kommen.
Erhalten wir von Ihnen keinen Zählerstand, dann sind wir dazu berechtigt, den Verbrauch auf Basis der Vorjahreswerte zu schätzen.
In den Ortsteilen Unterafferbach, Feldkahl und Rottenberg ist die FWS für die Wasserlieferung zuständig und rechnet die Wassergebühren mit Ihnen
ab. Wir als E-WERK sind von den Marktgemeinden Goldbach und Hösbach beauftragt worden, die Abwassergebühren mit Ihnen abzurechnen. Daher
sollten die Stände sowohl dem Zweckverband als auch dem E-WERK gemeldet werden, damit die entsprechenden Gebühren abgerechnet werden
können.
Stromzähler
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