Erdgas Förderprogramme
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Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach GmbH & Co. KG

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Aktuelle Förderprogramme

Sie haben vor, Ihre Immobilie zu modernisieren oder planen einen nachhaltigen Neubau? Dann helfen wir Ihnen dabei, neben den Energieeinsparungen auch die Kosten der Maßnahmen zu senken. Gemeinsam finden wir die richtigen Förderprogramme für Sie.

Förderprogramm der EWG

Sie wohnen in Hösbach und planen die Anschaffung eines Balkonkraftwerk? Wir fördern dies mit 100 Euro pro Wohneinheit. Den Förderantrag erhalten Sie bei der Gemeinde Hösbach oder über diesen Link:
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Bundeweite Förderprogramme KFW

  • Darlehen für Anlagen für Erneuerbare Energien (z.B. Photovoltaik, Windkraft, Batteriespeicher)
  • Geeignet für Privatpersonen und Unternehmen

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  • Kredit zum Abbau von Barrieren, mehr Wohnkomfort und besseren Einbruchschutz

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  • Zuschuss für BHKWs pro produzierter kWh bis zu einer Anlagenleistung von < 50 kW und 30.000 Vollbenutzungsstunden

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Das Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das GEG gilt seit 1. November 2020 für alle Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden. Seine Vorgaben beziehen sich vorwiegend auf die Heizungstechnik und den Wärmedämmstandard von Gebäuden. Zuletzt wurde es zum 01. Januar 2024 novelliert. Mit dieser Änderung zur Umsetzung der sog. 65 Prozent-Erneuerbare Energien-Vorgabe soll der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen eingeleitet und damit die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduziert werden. Ziel ist es, dass künftig grundsätzlich nur noch Heizungsanlagen neu eingebaut werden, wenn sie mindestens 65 Prozent der bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen. Den aktuellen Gesetzestext finden Sie hier.

Seit Beginn des Jahres 2024 gilt Folgendes:

für Heizungen in Neubauten:

  • In Neubaugebieten müssen Heizungen mit mindestens 65 % Erneuerbaren Energien betrieben werden.
  • Außerhalb von Neubaugebieten gilt diese 65%-Regel für Neubauten ab dem Jahr 2026.

für Heizungen in Bestandsimmobilien:

  • Funktioniert die „alte“ Heizung einwandfrei, ist kein Heizungstausch nötig.
  • Funktioniert die „alte Heizung“ nicht, kann aber repariert werden, ist kein Heizungstausch nötig.
  • Ist die „alte Heizung“ kaputt und kann nicht repariert werden, dann muss auf eine neue Heizung umgestiegen werden.

Für Letzteres gibt es verschiedene Übergangslösungen. Mehr Informationen hierüber finden Sie hier.

Das BEG

Die Umstellung auf Erneuerbare Energie wird durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG – gefördert.
Diese fasst frühere Programme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik

Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen:

  1. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
  2. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  3. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Wohngebäude und Nichtwohngebäude

Kredit für energieeffiziente Sanierung von Haus und Wohnung

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Förderkredit für Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas sowie für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, für Netze und Speicher.

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Wer die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht und zusätzliche Anforderungen an die Nachhaltigkeit erfüllt, kann dafür eine Förderung erhalten. Die Kennzahl 40 gibt an, dass das Effizienzhaus nur 40 % Primärenergie benötigt, verglichen mit einem Referenzgebäude (nach Gebäudeenergiegesetz). Zudem liegt der Transmissionswärmeverlust bei nur 55 % des Referenzgebäudes. Der bauliche Wärmeschutz ist somit um 45 % besser.

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Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Zuschuss bei Sanierungsmaßnahmen (Prozent der förderfähigen Ausgaben): max. förderfähige Kosten 60.000 Euro (bafa)

Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen.

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Gefördert wird der Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes, wie beispielsweise einer energieeffizienten raumlufttechnischen Anlage.

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Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und von Anlagen zur Heizungsunterstützung sowie die Errichtung, der Umbau, die Erweiterung eines Gebäudenetzes oder der Anschluss an ein Gebäude- oder an ein Wärmenetz.

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Gefördert werden Optimierungen von Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden, die älter als zwei Jahre und bei einer Wärmeerzeugung mit fossilen Brennstoffen nicht älter als zwanzig Jahre sind, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird, wie beispielsweise der hydraulische Abgleich oder der Austausch der Heizungspumpe.

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