Stromkennzeichnung
Stromkennzeichnung nach § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes
Um dem Kunden mehr Transparenz und Information zu geben, hat die Europäische Union die Stromkennzeichnungspflicht erlassen. Hier gilt die Richtlinie 2003/54/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Juni 2003. Diese Richtlinie wurde am 07. Juli 2005 als § 42 in das Energiewirtschaftsgesetz aufgenommen.
Dabei geht es darum, dass alle Energieversorgungsunternehmen ausweisen müssen, wie sich ihr Energiemix (Kernkraft, fossile und erneuerbare Energien) zusammensetzt. Zudem wird Auskunft über die Umweltauswirkungen (CO2-Emissionen und radioaktiver Abfall) gegeben. Als Vergleich werden die Werte des deutschen Durchschnitts aufgeführt.
Stromkennzeichnung für das Jahr 2024
Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005, geändert 22. Dezember 2023.
Angaben auf der Basis vorläufiger Daten für das Jahr 2023.
Der Gesamtenergieträgermix der Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach GmbH & Co. KG setzt sich zusammen aus 6,8 % Kernkraft, 51,4 % Kohle, 23,2 % Erdgas, 2 % sonstigen fossilen Energieträgern und 16,6 % erneuerbaren Energien mit Herkunftsnachweisen, nicht finanziert aus der EEG-Umlage. Damit ergibt sich eine verbundene Umweltauswirkung von 0,0002 g/kWh radioaktivem Abfall und 615 g/kWh CO2-Emission.
Unser Ökostromprodukt (mit RECS-Zertifikaten) besteht zu 50,9 % aus erneuerbaren Energien mit Herkunftsnachweis, nicht finanziert aus der EEG-Umlage und zu 49,1 % aus erneuerbaren Energien, finanziert aus der EEG-Umlage. Dabei entstehen weder CO2-Emissionen noch radioaktiver Abfall.
Der verbleibende Energieträgermix der Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach GmbH & Co. KG setzt sich zusammen aus 3,5 % Kernkraft, 26,2 % Kohle, 11,8 % Erdgas, 1,0 % sonstigen fossilen Energieträgern, 8,4 % erneuerbaren Energien mit Herkunftsnachweis, nicht finanziert aus der EEG-Umlage sowie 49,1 % erneuerbaren Energien, finanziert aus der EEG-Umlage. Damit ergibt sich eine verbundene Umweltauswirkung von 0,0001 g/kWh radioaktivem Abfall und 313 g/kWh CO2-Emission.
Die Durchschnittswerte der Stromerzeuger in Deutschland im Vergleich setzten sich zusammen aus 1,5 % Kernkraft, 25,5 % Kohle, 12,1 % Erdgas, 1,4 % sonstigen fossilen Energieträgern, 10,4 % aus erneuerbaren Energien mit Herkunftsnachweis, nicht finanziert aus der EEG-Umlage sowie 49,1 % erneuerbaren Energien, finanziert aus der EEG-Umlage. Damit ergibt sich eine verbundene Umweltauswirkung von 0,0000 g/kWh radioaktivem Abfall und 324 g/kWh CO2-Emission.