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Energiedienstleistungsgesetz

Informationen bezüglich des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G)

Am 12.11.2010 ist das neue Energiedienstleistungsgesetz in Kraft getreten. Ziel des Energiedienstleistungsgesetzes ist es, den Energieverbrauch der Endkunden zu senken. Hierzu führt der Gesetzgeber eine Reihe von Maßnahmen ein. Insbesondere soll die Transparenz des Marktes für Energiedienstleistungen für Endkunden verbessert werden. Dieser Informationspflicht kommen wir hiermit nach:

Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten finden Sie im Internet auf einer bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieterliste unter:

http://www.bfee-online.de

Informationen zu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch sowie Kontaktmöglichkeiten zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen erhalten Sie auf folgender Internetseite:

ganz-einfach-energiesparen.de
energieeffizienz-online.info
initiative-energieeffizienz.de
zukunft-haus.info