Infos zu den Energiepreisbremsen
Die angespannte Lage auf dem Energiemarkt führte im vergangenen Jahr zu hohen Einkaufspreisen bei Energieversorgern. Viele Versorger beschaffen ihre Energiemengen längerfristig und mussten zu diesen hohen Preisen für das Kalenderjahr 2023 einkaufen. Die gestiegenen Kosten wirken sich auch auf die Endkundenpreise aus. Um die betroffenen Kunden zu entlasten, hat die Bundesregierung die Energiepreisbremsen eingeführt.
So funktionieren die Preisbremsen:
Strom
80%
Ihres Stromverbrauchs* erhalten Sie zum gedeckelten Preis von
40 Cent
pro Kilowattstunde.
*Maßgeblich ist i. d. R. die Verbrauchsmenge des Vorjahres
Gas
80%
Ihres Gasverbrauchs* erhalten Sie zum gedeckelten Preis von
12 Cent
pro Kilowattstunde.
*Maßgeblich ist i. d. R. die Prognose im September 2022
Quelle: Bundesregierung
Strompreisbremse
80 % Ihres Stromverbrauchs kosten Sie 40 ct/kWh (brutto), auch wenn Ihr Tarif höher liegt. Als Referenz dient die Jahresverbrauchsprognose.
Sie entspricht ca. der Verbrauchsmenge 2022. Bei Kunden mit mehr als 30.000 kWh Jahresverbrauch liegt der Preisdeckel bei 13 ct/kWh (netto) zzgl.
Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen. Für jede darüber liegende Kilowattstunde zahlen Sie den festgelegten Arbeitspreis Ihres aktuellen Tarifs.
Am 26.07.2023 hat der Bundestag Änderungen des Strompreisbremsegesetzes beschlossen. Bei Doppeltarifzählern bis zu einem Verbrauch von 30.000 Kilowattstunden gilt ab dem 1. August 2023 ein zeitlich gewichteter Referenzpreis von 28 Ct/kWh (brutto) für Schwachlast- oder Niedertarife. Die zusätzliche Entlastung für den Zeitraum August bis Dezember 2023 wird spätestens mit der kommenden Jahresendabrechnung zum 31.12.2023 gewährt.
Gaspreisbremse
80 % Ihres Gasverbrauchs kosten Sie 12 ct/kWh (brutto), auch wenn Ihr Tarif (Arbeitspreis) höher ist. Als Grundlage dient die Jahresverbrauchsprognose vom September 2022.
Für jede darüber liegende Kilowattstunde zahlen Sie den festgelegten Arbeitspreis Ihres aktuellen Tarifs.
Dezember-Abschlag für Gas
Gaskunden haben wir im Dezember 2022 kein Geld vom Konto eingezogen bzw. Sie konnten Ihre Überweisung pausieren. Sie hatten Ihren Abschlag trotzdem überwiesen?
Die Entlastung und die Verrechnung Ihrer Zahlung wurde Ihnen in der Jahresabrechnung gutgeschrieben.
Rechenbeispiele zur Umsetzung der Preisbremsen & Entlastungsrechner
Für unser Strom-Beispiel gehen wir von einem Jahresverbrauch von 3.600 kWh und einem bisherigen Arbeitspreis von 25 ct/kWh aus. Der neue Arbeitspreis beträgt 50 ct/kWh.
Monatlicher Stromverbrauch | 300 kWh | 3.600 kWh/12 = 300 |
80 % des monatlichen Stromverbrauchs | 240 kWh | 300 kWh x 0,8 = 240 kWh |
20 % des monatlichen Stromverbrauchs | 60 kWh | 300 kWh x 0,2 = 60 kWh |
Monatliche Verbrauchskosten bisher | € 75,00 | 300 kWh x 25 ct/kWh = € 75,00 |
Monatliche Verbrauchskosten neu ohne Strompreisbremse | € 150,00 | 300 kWh x 50 ct/kWh = € 150,00 |
Monatliche Verbrauchskosten neu mit Strompreisbremse | € 126,00 |
80 % zu 40 ct/kWh: 240 kWh x 40 ct/kWh = € 96,00 und 20 % zu 50 ct/kWh: 60 kWh x 50 ct/kWh = € 30,00 zusammen € 126,00 |
Die Ersparnis durch die Strompreisbremse beträgt in unserem Beispiel € 24 im Monat.
Für unser Gas-Beispiel gehen wir von einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh und einem bisherigen Arbeitspreis von 8 ct/kWh aus. Der neue Arbeitspreis beträgt 14 ct/kWh.
Monatlicher Gasverbrauch | 1.250 kWh | 15.000 kWh/12 = 1.250 |
80 % des monatlichen Gasverbrauchs | 1000 kWh | 1.250 kWh x 0,8 = 1000 kWh |
20 % des monatlichen Gasverbrauchs | 250 kWh | 1.250 kWh x 0,2 = 250 kWh |
Monatliche Verbrauchskosten bisher | € 100,00 | 1.250 kWh x 8 ct/kWh = € 100,00 |
Monatliche Verbrauchskosten neu ohne Gaspreisbremse | € 175,00 | 1.250 kWh x 14 ct/kWh = € 175,00 |
Monatliche Verbrauchskosten neu mit Gaspreisbremse | € 155,00 |
80 % zu 12 ct/kWh: 1.000 kWh x 12 ct/kWh = € 120,00 und 20 % zu 14 ct/kWh: 250 kWh x 14 ct/kWh = € 35,00 zusammen € 155,00 |
Die Ersparnis durch die Gaspreisbremse beträgt in unserem Beispiel € 20 im Monat.
Sie möchten Ihre individuelle Entlastung ermitteln? So geht's: Für eine erste Schätzung, wie hoch Ihre Entlastung in etwa ausfallen wird, können Sie im
Entlastungsrechner des BDEW Ihren prognostizierten Jahresverbrauch und Arbeitspreis eintragen.
Achtung: Das Ergebnis ist ein Näherungswert. Er entspricht nicht Ihrem künftigen Abschlag. Über Ihren individuellen Abschlag werden wir Sie schriftlich informieren.
Fragen und Antworten
Beim Strom sollen Haushalte und Kleingewerbe mit einem Jahresverbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden für 80 Prozent Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs (i. d. R. der Vorjahresverbrauch) einen Preis von 40 Cent/kWh (brutto) bezahlen. Für mittlere und große Unternehmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch liegt der Preisdeckel bei 13 Cent/kWh (netto, zuzüglich Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen. Oberhalb dieser Kontingente soll, wie beim Gas, der normale Preise bezahlt werden.
Als viele andere Versorger im Jahr 2022 ihre Preise kräftig erhöht haben, konnten wir unsere Strompreise das ganze Jahr stabil halten. Die Endkundenpreise wirken sich also zeitversetzt zu den Großhandelspreisen aus. Die gesunkenen Börsenpreise im Jahr 2023 sorgen selbstverständlich dafür, dass wir günstiger Energie für unsere Kunden einkaufen konnten und unsere Endkundenpreise zum 01.01.2024 senken konnten.
Seit 01.08.2023 gilt für den Nachttarif ein Referenzpreis von 28 Cent. Der Referenzwert wird ebenfalls nach dem vorgenannten Modell berechnet (z. B. 11/24 zu 40 Ct. Und 13/24 zu 28 Ct = 33,50 Ct).
So sparen Sie einfach und schnell Energie!
In jedem Fall lohnt es sich weiterhin, Energie einzusparen, auch trotz Energiepreisbremsen. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse. Hilfreiche Tipps zum Energiesparen finden Sie hier oder auf sparenwasgeht.de.
Wir sind für Sie da!
Für weitere Fragen, steht Ihnen unser Kundenservice gerne persönlich zur Verfügung: vor Ort, am Telefon unter 06021/3347-98 oder per E-Mail an vertrieb@ew-goldbach-hoesbach.de.