21.11.2022
Kostenentlastung Erdgas: Übernahme des Dezemberabschlags
Die Bundesregierung hat eine einmalige Kostenentlastung für den Dezember beschlossen. Die Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach GmbH & Co. KG werden daher für diesen Monat die Abschläge für Gas nicht abbuchen. Kunden, die ihre Abschläge überweisen, können auf den Überweisungsvorgang im Dezember für Gas verzichten. Dies ermöglicht eine sofortige finanzielle Entlastung noch in diesem Jahr.
Bei der nächsten Jahresabrechnung für Gas wird der so genannte Entlastungsbetrag gutgeschrieben. Dieser bemisst sich an den gültigen Preisen des jeweiligen Tarifs. Er wird zu einem Zwölftel der Jahresverbrauchsprognose mit Stand September 2022 oder früher errechnet. Für eine bestmögliche Übersicht werden sowohl Entlastungsbetrag als auch der ausgesetzte Dezemberabschlag transparent auf der Jahresrechnung ausgewiesen.
Die Bundesregierung hat für die Berechnung des Entlastungsbetrages die Jahresverbrauchsprognose für das Jahr 2022 herangezogen. Dies erfolgte bewusst und entgegen der Tatsache, dass diese meist zum Zeitpunkt der letzten Abrechnung Ende 2021 ermittelt wurde und somit nicht mehr aktuell ist. Damit möchte die Bundesregierung die Sparsamkeit beim Energieverbrauch im Jahr 2022 belohnen. Die Annahme dahinter ist, dass viele Verbraucher im Laufe des Jahres mit Blick auf die Entwicklung der Energiepreise und dem Hinweis, sparsamer zu sein bereits achtsamer beim Energieverbrauch waren. Somit wird angenommen, dass der entsprechende Bonus voraussichtlich höher ausfällt, als wenn dies mit den Daten von Ende 2022 ermittelt worden wäre.