22.08.2022
Neue Erdgaspreise zum 01.10.2022
Regierung führt neue Umlagen ein
Die Bundesregierung führt zum 01.10.2022 zwei neue Umlagen ein, die von allen Gaskunden zu tragen sind. Die Gasbeschaffungsumlage kommt allen Gasimporteuren zugute, die zu hohen Preisen Ersatz für ausbleibende Gasmengen aus Russland kaufen müssen. Dies soll die Versorgungssicherheit im kommenden Winter gewährleisten. Die Höhe der Umlage beträgt 2,88 Ct/kWh (brutto). Hinzu kommt die Speicherumlage, die neu eingeführt wurde, um die mit den neuen Verpflichtungen aus dem Gasspeichergesetz verbundenen Kosten zu decken. Auch die Bilanzierungsumlage, die bereits 2015 eingeführt wurde und bislang 0,00 Ct/kWh (brutto) betrug, wird zum 01.10.2022 um 0,68 Ct/kWh (brutto) angehoben.
Des Weiteren führt die gestiegene Nachfrage nach Energie und aktuell die weltpolitische Lage verschuldet durch den Krieg in der Ukraine zu einem dramatischen Anstieg der Erdgaspreise. An den Handelsmärkten hat sich dieser seit Jahresbeginn vervielfacht. Trotz unseres strukturierten und nachhaltigen Einkaufs bleiben auch wir von dieser Entwicklung nicht verschont und müssen daher unsere Erdgaspreise zum 01.10.2022 anpassen.
Die Abgrenzung der Verbrauchsmengen erfolgt rechnerisch über temperaturgewichtete Gradtagszahlen. Teilen Sie uns den zum 30.09.2022 selbst abgelesenen Zählerstand innerhalb von 10 Tagen unter Angabe der Zähler- und Kundennummer in Textform mit, so wird dieser bei der Abrechnung zugrunde gelegt.