Energieausweis
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Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach GmbH & Co. KG

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Energieausweis nach Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014

Immer gut beraten!

Bei Vermietung oder Veräußerung eines Gebäudes muss der Hausbesitzer seinen Kunden einen Energieausweis mit den Kennwerten des Energieverbrauchs oder -bedarfs für dieses Gebäude bereits bei der Besichtigung vorlegen. Somit soll der potenzielle Mieter oder Käufer sich über die Nebenkosten durch die Heizung und Warmwasser für das Gebäude ein Bild machen.

Dieser Energieausweis kann unter bestimmten Bedingungen verbrauchsorientiert oder bedarfsorientiert ermittelt werden. Verbrauchsorientierte Ausweise können preiswerter ausgestellt werden. Der Nachweis wird unter Berücksichtigung der tatsächlichen Energieverbräuche des Gebäudes von drei zusammenhängenden Jahren ermittelt. Eine tatsächliche Aussage über die Energieeffizienz des Gebäudes, also die Dämmqualität der Außenhülle oder die Aktualität der Heizungsanlage bietet der verbrauchsorientierte Ausweis nicht.

Der bedarfsorientierte Energieausweis dagegen berechnet die Energieverluste durch die Außenbauteile und der gesamten Anlagentechnik. Mit dieser Berechnung können die Schwachpunkte des Gebäudes lokalisiert werden. Dadurch lassen sich dann Modernisierungsmaßnahmen explizit durchrechnen und das Einsparpotential durch die Maßnahme ermitteln.

Bei beiden Energieausweisformen werden Empfehlungen für Maßnahmen zur kosteneffizienten Verbesserung der energetischen Eigenschaften vorgeschlagen. Allerdings ist die Berechnung des bedarfsorientierten Ausweises deutlich aufwändiger und umfangreicher.

Was ist ein Energieausweis?

Energieausweise geben Auskunft über den Energieverbrauch pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr. Dabei werden ähnliche Energieeffizienzklassen vergeben, wie wir das schon von Energieeffizienzklassen bei Haushaltsgeräten oder dem Durchschnittsverbrauch von Fahrzeugen kennen. Damit sollen Kaufinteressenten und künftige Mieter eine objektive Information darüber bekommen, ob das Gebäude einen hohen oder einen niedrigen Energiebedarf hat. Die politische Erwartung besteht darin, Gebäude mit schlechten Energiekennwerten kenntlich zu machen, um so den Gebäudeeigentümer zu energetisch wirksamen Modernisierungen zu motivieren.

Wer braucht einen Energieausweis?

Jeder Kauf- oder Mietinteressent für eine Wohnung oder ein Haus hat das Recht auf Vorlage eines gültigen Energieausweises durch den Verkäufer oder Vermieter. Mieter in bestehenden Mietverhältnissen haben keinen Anspruch auf einen Energieausweis. Ein Energieausweis ist immer dann erforderlich, wenn ein Haus oder eine Wohnung verkauft, bzw. neu vermietet wird.

Welchen Energieausweis benötige ich?

Der Gesetzgeber lässt zwei Varianten zu:

Bedarfsbasierte Energieausweise sind vorgeschrieben für Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen, die mit einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 errichtet und nicht mindestens auf das Anforderungsniveau der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) von 1977 modernisiert wurden. Auch wer künftig Mittel aus staatlichen Förderprogrammen zur energetischen Sanierung seines Gebäudes bekommen möchte, muss einen Bedarfsausweis vorlegen. Verbrauchsbasierte Energieausweise sind in allen anderen Fällen zulässig. Der Gebäudeeigentümer kann jedoch auch freiwillig einen bedarfsbasierten Energieausweis beauftragen.

Abschließend weisen wir noch einmal daraufhin, dass der Gesetzgeber eindeutig zwei Varianten zulässt. Den verbrauchsbasierten und den bedarfsbasierten Energieausweis.

Wie lange gilt ein Energieausweis?

Energieausweise haben eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Wer dazwischen energetische Verbesserungen seines Gebäudes vornimmt, wird allerdings vor Ablauf von 10 Jahren einen neuen Energieausweis erstellen lassen, um die Vorteile gegenüber Käufern und Mietern auch nachweisen zu können. Grundsätzlich erzielen Gebäude mit niedrigen Energieverbräuchen einen deutlich höheren Marktwert. Die Nachfrage nach Energieeffizienten Gebäuden wird ständig steigen.

Wer stellt Energieausweise aus?

Ausstellungsberechtigt sind zunächst diplomierte Architekten, Ingenieure und Bauingenieure sowie Gebäudetechniker mit Hochschulabschluss. Weiterhin dürfen Handwerksmeister einen Energieausweis ausstellen und auch Handwerker ohne Meistertitel, wenn sie über die erforderliche Zulassung verfügen.