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14.03.2024

EWG muss Netzentgelte weitergeben

Der Grund für diese drastische Erhöhung war der Wegfall des zugesagten Bundeszuschusses in Höhe von 5,5 Mrd. Euro im Rahmen des sogenannten „Klima- und Transformationsfond“. Darüber hinaus wurde auch die Umlage nach §19 StromNEV um mehr als 50% erhöht. Auf diese staatlich bedingten Preiserhöhungen haben Energieversorger keinen Einfluss.

Vom 01.01. bis zum 30.04.2024 hat die EWG diese gestiegenen Kosten übernommen. Ab dem 01.05.2024 muss jedoch ein Teil dieser Erhöhung an die Kunden weitergegeben werden. Der Arbeitspreis in den jeweiligen Stromtarifen wird geringfügig ansteigen, der Grundpreis bleibt stabil.

 

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